In diesem Guide erfahren Sie, ob und welche Steuern beim Kauf, Verkauf und beim Erben von Silbermünzen und Silberbarren fällig werden.
Hier sind die wesentlichen Informationen auf einen Blick zusammengefasst (bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine rechtliche bzw. steuerliche Beratung ersetzt und ausschließlich Orientierungszwecken dient):
- Silbermünzen und Barren unterliegen der vollen Mehrwertsteuer von 19% in Deutschland
- Die Differenzbestesteuerung wurde seit Beginn 2025 bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft
- Über unser Zollfreilager können Sie Silber legal ohne Mehrwertsteuer kaufen
- Nach einer Haltefrist von mindestens 1 Jahr sind Gewinne aus dem Verkauf von Silber steuerfrei
- Silber unterliegt der Erbschaftssteuer und es gelten die üblichen Freibeträge
Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber

Beim Kauf von Silber - anders als bei Anlagegold - fällt grundsätzlich die volle Mehrwersteuer an, welche in Deutschland bei 19% liegt.
Für Anleger ist das keine gute Nachricht, denn somit muss der Silberpreis erst kräftig steigen, um überhaupt in die Gewinnzone zu kommen.
Um diesen “Preisschock” abzufedern, wendeten viele Händler die bei Ihnen und den Käufern gleichermaßen beliebte Differenzbesteuerung an. Ihre genaue Anwendung veränderte sich in den Jahren immer wieder, die Grundzüge sahen jedoch wie folgt aus:
- Der Händler bezieht Silber aus einem Nicht-EU-Land
- Er zahlt eine einmalige Einfuhrsteuer, welche - je nach Ausgestalung - bei ca. 7% liegt
- Er verkauft das Silber nun differenzbesteuert, das heißt, die Mehrwertsteuer von 19% wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis fällig
- Für Käufer ergeben sich Einsparungen von etwa 5-10%
- Hier ist eine detaillierte Erklärung der Differenzbesteuerung
Seit dem 01.01.2025 wurde diese Möglichkeit - bis auf wenige Ausnahme bei bestimmten Silbermünzen - abgeschafft und Silbermünzen und Barren aus Drittländern werden nun mit der regulären Umsatzsteuer belegt.
Eine legale Alternative, die Mehrwertsteuer komplett zu umgehen, ist die Lagerung von Silber in einem Zollfreilager.
Seit dem 01.01.2025 wurde die Differenzbesteuerung auf Silber abgeschafft und es fällt nun die volle Mehrwertsteuer von 19% in Deutschland an. Bei GOLD AVENUE können Sie Silber jedoch legal über ein Zollfreilager ohne Mehrwertsteuer kaufen. Hier erhalten Sie mehr Infos zu unserer innovativen Lagerlösung.
Steuern auf Silber beim Verkauf

Kapitalvermögen werden in Deutschland als Einkommen betrachtet und müssen dementsprechend versteuert werden. Die anfällige Steuer wird als Abgeltungssteuer bzw. Kapitalerstragssteuer bezeichnet und fällt zum Beispiel bei Zinseinkünften, Dividenden und Kursgewinnen aus Aktienverkäufen an.
Investments in physisches Silber sind von dieser Steuer jedoch befreit, sofern eine “Spekulationsfrist” von einem Jahr eingehalten wurde, da der Verkauf von Silber als privates Veräußerungsgeschäft gilt.
Das bedeutet, dass Privatanleger, welche Silbermünzen oder Silberbarren nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr verkaufen, keine Steuern auf den erzielten Gewinn zahlen müssen.
Silber, das hingegen vor Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft wird, unterliegt der Besteuerung auf Grundlage des persönlichen Einkommens, sofern die Freigrenze von 1000 € überschritten wurde.
Der Verkauf von Silber wird rechtlich als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet und ist dementsprechend komplett steuerfrei, sofern das Edelmetall mindestens für ein Jahr gehalten oder die Freigrenze von 1000 € nicht überschritten wurde. Im Vergleich zu anderen Wertanlagen - bei denen die Kapitalertragssteuer fällig wird - ist dies ein deutlicher steuerlicher Vorteil.
Keine Steuern beim Halten von Silber

Bei manchen Vermögenswerten fallen jährlich zu entrichtende Steuern an. Das ist zum Beispiel bei Immobilien und anderen Grundstücken der Fall, bei denen jährlich eine je nach Standort unterschiedliche Grundsteuer gezahlt werden muss.
Dies ist bei physischem Silber nicht der Fall, hier fallen nach dem Kauf keinerlei wiederkehrende Steuern an.
Übrigens: Falls Sie sich für die Lagerung in unseren hochsicheren Schweizer Tresoren entscheiden, entfallen auch andere laufende Kosten wie zum Beispiel für Versicherung und Sicherheit*
(* GOLD AVENUE bietet Ihnen kostenlose und vollumfänglich versicherte Lagerung bis zu einer Einlagenhöhe von 10 000 €)
Erbschaftssteuer bei Silber

Vererbte Sachgüter, dazu zählen Edelmetalle wie Gold oder eben auch Silber, gehen in die Berechnungsgrundlage der Erbschaftssteuer ein.
Maßgeblich ist dabei der Kurswert des Silbers am Todestag oder am Tag der Schenkung. Der Verkehrswert entspricht somit dem (theoretischen) Verkaufspreis, der an diesem Stichtag erzielt werden könnte.
Je nach Verwandheitsgrad gibt es in Deutschland zusätzlich Freibeträge, welche aktuell wie folgt sind:
- Ehegatten und Lebenspartner: 500 000 €
- Kinder, Enkelkinder (falls die Eltern nicht mehr leben), Stiefkinder, Adoptivkinder: 400 000 €
- Enkelkinder: 200 000 €
- Eltern, Großeltern und Urenkel: 100 000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder: 20 000 €
- Nicht verwandte Erben: 20 000 €
Über diese Freibeträge hinausgehende Erbschaften werden je nach Verwandheitsgrad unterschiedlich und progressiv besteuert.
Silber geht in die Berechnungsgrundlage der Erbschaftssteuer ein. Maßgeblich ist dabei sein Kurswert am Todestag oder am Tag der Schenkung. Je nach Verwandschaftsgrad gibt es in Deutschland unterschiedliche Freibeträge.
Fazit: Silber als Wertanlage aus steuerlicher Sicht
Da seit Beginn dieses Jahres - bis auf wenige Ausnahmen - die volle Mehrwertsteuer von 19% auf Silber gezahlt werden muss, ist es für preisbewusste Anleger umso wichtiger, den Silberkauf zu optimieren.
Eine legale Möglichkeit, um die Mehrwertsteuer zu umgehen, ist der Kauf von Silber über ein Zollfreilager. Sofern das gekaufte Silber in diesem verbleibt, ist es nämlich von der Mehrwertsteuer befreit. Bei GOLD AVENUE bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an Silber ohne Mehrwertsteuer.
Zu 100% steuerfrei ist hingegen der Verkauf von Silber, sofern eine Haltedauer von mindestens einem Jahr vorliegt oder die Freigrenze nicht überschritten wird (1000 €).
Silber ist ein Vermögenswert und geht daher in die Berechnung der Erbschaftssteuer ein.