Gold-Steuern 2025: Unser Guide für Deutschland und die Schweiz

Ist Gold wirklich steuerfrei? In unserem Guide erfahren Sie, ob und welche Steuern beim Kauf, Verkauf und beim Erben von Gold fällig werden!
Eine häufig gestellte Frage beim Kauf von Gold ist die der Besteuerung:
Fällt beim Kauf von Gold die Mehrwertsteuer an? Kann man Gold steuerfrei verkaufen? Was sollte man beachten, wenn man Gold vererben möchte? Wie unterscheiden sich Goldbarren und Anlagemünzen bei der Besteuerung? Und was ist mit den beliebten Gold-ETCs? 💸
Ihn unserem Guide für 2025 zeigen wir Ihnen, ob und welche Steuerpflichten es für Goldanleger gibt.
Das sind die aktuellen Steuern auf Anlagegold:
- Gewinne aus dem Verkauf von Anlagebarren und Anlagemünzen sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
- Der Kauf von Anlagebarren und Anlagemünzen ist mehrwertsteuerfrei.
- In der Schweiz geht Gold in die Berechnungsgrundlage der jährlich zu zahlenden kantonalen Vermögenssteuer ein, in Deutschland ist das Halten von Gold steuerfrei.
- Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland wird Gold als Erbmasse nach den geltenden Gesetzen besteuert.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine verbindliche Auskunft darstellen.
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Gold-Steuern: Die schnelle Übersicht

Für eilige Leser haben wir hier die Regelungen für die gängigsten Gold-Steuern in Deutschland und der Schweiz zusammengefasst.*
In den folgenden Kapiteln gehen wir auf die verschiedenen Steuern dann detaillierter ein:
- Goldkauf: Der Kauf von Goldbarren und Münzen ist sowohl in Deutschland als auch der Schweiz von der Mehrwersteuer befreit, sofern es sich um Anlagegold handelt. Gold-ECTs wie zum Beispiel die beliebten “Xetra-Gold” und “EUWAX Gold II” sind ebenfalls MwSt.-frei.
- Verkauf: Der Verkauf von Gold gilt in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft und ist dementsprechend steuerfrei, sofern eine Haltedauer von mindestens einem Jahr eingehalten wurde. Gleiches gilt für ECTs mit einem physischen Lieferanspruch. In der Schweiz kann Gold jederzeit steuerfrei verkauft werden (gilt nicht für gewerbliche Händler).
- Besitz: Der Besitz von Gold ist in Deutschland von der Einkommenssteuer ausgenommen, sodass keine jährlichen Steuern anfallen. In der Schweiz ist Gold Berechnungsgrundlage für das Privatvermögen, sodass eine kantonale Vermögenssteuer anfällt.
- Erbschaft: Gold ist ein Erbgut und wird sowohl in Deutschland als auch der Schweiz besteuert.
* Beachten Sie, dass es sich nicht um eine verbindliche Auflistung aller Steuern handelt und dass sich die Regelungen im Einzelfall unterscheiden können. Daher lohnt es sich, im Zweifelsfall professionellen Rat einzuholen.
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Besteuerung von Gold beim Kauf

Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ist der Kauf von Gold mehrwertsteuerfrei.
Allerdings kommt es auf die Feinheiten der Gesetzgebung an, denn Gold ist nur von der Mehrwertsteuer befreit, wenn es sich um Anlagegold oder ein gleichgestelltes Produkt handelt.
Die Bedingungen, wann es sich um Anlagegold handelt, sind in Kapitel 5 der EU-Richtlinie 2006/112/EG geregelt:
- Gussbarren und Prägebarren müssen einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweisen.
- Goldmünzen, die 1800 oder später geprägt wurden, müssen einen Feingehalt von 900/1000 haben, gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der nicht höher als 80% des Metallwertes liegt. Die EU-Kommission erstellt eine jährliche Übersicht über alle Goldmünzen, welche diese Kriterien erfüllen.
- Die Mitgliedstaaten können kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von höchstens einem Gramm von dieser Sonderregelung ausnehmen, was aber weder in der Schweiz noch in Deutschland der Fall ist.
Der Kauf von Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn es sich um Anlagegold im Sinne des Gesetzgebers handelt. Dazu zählen sowohl unsere Goldbarren als auch Goldmünzen. Gold-ECTs sind ebenfall mehrwertsteuerfrei, Goldschmuck hingegen nicht.
Steuern beim Verkauf von Gold

Der Verkauf physischen Anlagegolds ist in der Schweiz und Deutschland ebenfalls steuerfrei, sofern einige grundlegende Bedingungen eingehalten wurden:
- In Deutschland muss die Haltedauer mehr als ein Jahr betragen. Wurde das Gold in der Zwischenzeit in einem Zinsgeschäft verliehen, wird der Verkauf des Goldes erst nach 10 Jahren steuerfrei.
- Die Schweiz kennt keine Mindesthaltedauer, sofern es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.
Etwas komplizierter ist die Sachanlage bei Gold-ETCs. Besteht ein Anspruch auf die physische Lieferung des dem ETC zugrunde liegenden Goldes, ist der Verkauf zu den oben genannten Bedingungen ebenfalls steuerfrei. ECTs mit Lieferanspruch sind zum Beispiel Xetra und Euwax.
Bei dem Verkauf von ETCs ohne Lieferanspruch wird hingegen die Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer fällig, die in Deutschland pauschal bei 25 Prozent + 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag liegt. Diese ist jedoch nur zu entrichten auf Kapitalerträge, die über dem jährlichen Freibetrag von 1000 Euro liegen.
Der Verkauf von Anlagegold und ETCs mit Lieferanspruch ist in Deutschland nach einem Jahr steuerfrei. In der Schweiz gibt es keine Mindeshaltedauer, sodern es sich nicht um einen gewerblichen Verkauf handelt.
Steuern beim Besitz von Gold

Im Gegensatz zu anderen Vermögenswerten wie zum Beispiel Immobilien und Ackerland unterliegt der Besitz von Gold keiner jährlichen Besteuerung, sodass Gold eine aus steuerlicher Sicht sehr attraktive Wertanlage darstellt.
Für Schweizer Kunden ist es jedoch wichtig, zu wissen, dass Gold als Vermögenswert in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden muss und somit in die Berechnung der Vermögenssteuer einfließt.
Die Vermögenssteuer ist dabei die jährlich zu entrichtende Steuer, die unabhängig vom Gehalt auf das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen erhoben wird. Die Vermögenssteuer wird auf kantonaler Ebene erhoben und liegt gemäß Statista zwischen 1,4 und 10,1 Promille.
Der Besitz von Gold ist steuerlich attraktiv, da keine fortlaufenden Steuern anfallen. In der Schweiz fließt Gold jedoch in die Berechnung der jährlich zu entrichtenden Vermögenssteuer ein.
Ist Gold erbschaftssteuerpflichtig?

Sowohl die Schweiz als auch Deutschland gibt es die Erbschaftssteuer, jedoch unterscheiden sich die beiden Länder erheblich in ihrer Ausgestaltung.
Während in der Schweiz der Ehepartner bzw. die in eine eingetragene Partnerschaft lebenden Personen sowie deren Nachkommen (Kinder und Enkelkinder) in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit sind, kennt Deutschland für diese Personengruppen Freibeträge.
2025 liegen die Freibeträge bei:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500 000 €
- Kinder und Stiefkinder: 400 000 €
- Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400 000 €
- Enkel, deren Eltern noch leben: 200 000 €
- Urenkel, Eltern und Großeltern: 100 000 €
Darüber hinausgehenden Erbschaften werden in Deutschland progressiv besteuert.
Fazit: Die Besteuerung von Gold ist für Anleger positiv

Anlagegold hat einige einzigartige steuerliche Vorteile, die das Edelmetall als Wertanlage sehr interessant machen.
Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf sind Goldbarren und Anlagemünzen in der Schweiz und in Deutschland für Privatanleger überwiegend steuerfrei.
Ebenfalls von der Steuer befreit sind an der Börse gehandelte Gold-ETCs, sofern bei diesen ein Anspruch auf die physische Lieferung des zugrunde liegenden Goldes besteht.
Anders als bei anderen physischen Wertanlagen wie zum Beispiel Immobilien fallen bei Anlagegold keine jährliche Steuern an. Die Goldbestände Schweizer Kunden fließen jedoch in die Berechnung der von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Vermögenssteuer ein, sodass hier eine indirekte Besteuerung vorliegt.
Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unterliegt Gold der Erbschaftssteuer.
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