Hier finden Sie die Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragssteuer. Anlagegold wird jedoch bei der Berechnung der Vermögenssteuer berücksichtigt.
Wenn Sie in Frankreich Ihre Edelmetalle verkaufen, haben Sie in der Regel die Wahl zwischen zwei Steuerregelungen:
Edelmetallsteuer von 11,5 % des Transaktionsbetrags. Diese wird direkt von der Handelsgesellschaft erhoben und muss von dieser bezahlt werden.
Kapitalertragssteuer von 36,2 %, mit einem jährlichen Rabatt von 5 % ab dem dritten Jahr des Besitzes. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, ist es jedoch erforderlich, einen Nachweis über den Preis und das Datum des Erwerbs vorzulegen. Nach 22 Jahren des Besitzes besteht eine vollständige Befreiung von der Kapitalertragssteuer für Edelmetalle.
Bitte erkundigen Sie sich jedoch bei den zuständigen Behörden in Ihrem Land nach den anfallenden Steuern.
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